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Preisausschreiben und Preisrätsel: Arten und Gewinnaussichten

So gut wie fast alle Preisausschreiben werden zu Werbezwecken veranstaltet. Ein Gewinnanspruch oder die Möglichkeit an einer weiteren Gewinnverlosung teilzunehmen, hängt davon ab wie und auf welche Art das Preisausschreiben ausgeschrieben wurde.

Einklagen kann man ein Preisausschreiben nur dann, wenn die Erbringung einer bestimmten Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zugesagt wird. Juristen nennen diese Art von Preisausschreiben auch “Auslobung”. Die korrekte Abwicklung von so einem Preisauschreiben verlangt eine objektive Ermittlung der Gewinner. Die versprochene Belohnung für eine bestimmte Leistung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung verbindlich, und kann dann auch eingeklagt werden.

Unter dem Bereich Preisausschreiben fallen auch die bekannten Preisrätsel. Als Preisrätsel gilt schon eine simple Frage die in der Regel sehr leicht zu beantworten ist. Grund für die leichten Fragen ist die Tatsache dass sich die Betreiber dieser Preisrätsel einen hohe Beteiligung erhoffen. Das liegt einmal daran dass sie eine grosse Aufmerksamkeit für ihre im Preisrätsel angebotenen Produkte erzielen wollen, oder auch lukrativen Handel mit Adressen betreiben.

Fehlt bei einem Preisrätsel jeder Hinweis wann und wo die Gewinnermittlung vorgenommen wird, haben die Teilnehmer nicht die geringste Möglichkeit einen Gewinn einzuklagen. Ziel des Preisrätsel Betreibers ist es so viele Adressen wie möglich zu erhalten, die sich für das Produkt, welches als Hauptpreis angeboten wird, interessieren.

Detaillierte Daten über die Wünsche und das Interesse von Personen gelten als sehr gewinnbringend, und werden von Unternehmen gerne gekauft, um damit zielgerichtete Werbeaktionen durchführen zu können. Das Resultat: Teilnehmer dieser Preisrätsel werden nach einiger Zeit nur so von Werbezuschriften überschüttet.


Kettenbriefe und Pyramidenspiele in Österreich

Experten raten von Kettenbriefen und Pyramidenspielen grossen Abstand zu nehmen. Erfahrungsgemäss gewinnen bei dieser Art von Spielen nur 13 Prozent der Teilnehmer. Ausserdem können die Teilnehmer die bereits bezahlten Beträge zurückfordern. In der Regel sind die Betreiber von solchen Spielen nach einer Weile nicht mehr greifbar oder zahlungsunfähig. Das einbezahlte Geld der Teilnehmer ist dann [...]

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Wettgewinn einklagen

Wetten und Glücksspiele unter zwei Privatpersonen begründen sich auf eine freiwillige Zahlungsverpflichtung, und können vor Gericht nicht eingeklagt werden. Wenn der Wetteinsatz aber von einem Dritten hinterlegt wird, sieht die Sache schon anders aus. Gewinnt man in der Lotterie oder in einem behördlich genehmigtem Wettbüro, kann man seinen Gewinn durchaus einklagen. Dies gilt aber nur [...]

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