Preisausschreiben und Preisrätsel: Arten und Gewinnaussichten
So gut wie fast alle Preisausschreiben werden zu Werbezwecken veranstaltet. Ein Gewinnanspruch oder die Möglichkeit an einer weiteren Gewinnverlosung teilzunehmen, hängt davon ab wie und auf welche Art das Preisausschreiben ausgeschrieben wurde.
Einklagen kann man ein Preisausschreiben nur dann, wenn die Erbringung einer bestimmten Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zugesagt wird. Juristen nennen diese Art von Preisausschreiben auch “Auslobung”. Die korrekte Abwicklung von so einem Preisauschreiben verlangt eine objektive Ermittlung der Gewinner. Die versprochene Belohnung für eine bestimmte Leistung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung verbindlich, und kann dann auch eingeklagt werden.
Unter dem Bereich Preisausschreiben fallen auch die bekannten Preisrätsel. Als Preisrätsel gilt schon eine simple Frage die in der Regel sehr leicht zu beantworten ist. Grund für die leichten Fragen ist die Tatsache dass sich die Betreiber dieser Preisrätsel einen hohe Beteiligung erhoffen. Das liegt einmal daran dass sie eine grosse Aufmerksamkeit für ihre im Preisrätsel angebotenen Produkte erzielen wollen, oder auch lukrativen Handel mit Adressen betreiben.
Fehlt bei einem Preisrätsel jeder Hinweis wann und wo die Gewinnermittlung vorgenommen wird, haben die Teilnehmer nicht die geringste Möglichkeit einen Gewinn einzuklagen. Ziel des Preisrätsel Betreibers ist es so viele Adressen wie möglich zu erhalten, die sich für das Produkt, welches als Hauptpreis angeboten wird, interessieren.
Detaillierte Daten über die Wünsche und das Interesse von Personen gelten als sehr gewinnbringend, und werden von Unternehmen gerne gekauft, um damit zielgerichtete Werbeaktionen durchführen zu können. Das Resultat: Teilnehmer dieser Preisrätsel werden nach einiger Zeit nur so von Werbezuschriften überschüttet.