Werbefahrten
Eine beliebte Art Waren direkt an den Mann oder an die Frau zu bringen sind die sogenannte Wertbefahrten. Eine lustige und kostenlose Busreise mit Bekannten und Freunden an einen beliebten Fremdenverkehrsort, kombiniert mit einer Verkaufsveranstaltung in einem Gasthaus. Dazu gibt es auch noch eine Einladung zum Mittagessen.
Eine Verlockung der viele Menschen nicht widerstehen können. Meistens sind es Pensionisten die sich eine lustige Abwechslung vom langweiligen Alltagsleben erhoffen, und kein Geld besitzen um sich eine normale Busreise leisten zu können.
Der Besuch der Verkaufsverantaltung während der Werbefahrt ist verpflichtend, und der dortige Verkäufer ist ein richtiger Profi der es versteht seine Waren direkt unters Volk zu bringen. In der Regel sind diese Produkte aber überteuert, und im Fachhandel viel günstiger zu erstehen. So wird die vermeintlich kostenlos angebotene Busreise zu einem sehr teuren Vergnügen.
Weigern sich die Teilnehmer der Werbefahrt aber bei der Verkaufsveranstalter etwas zu erwerben, so wird nicht selten der Druck des Verkäufers erhöht, und der Konsument kann mit verschiedensten Methoden genötigt werden die angebotenen Waren zu erstehen. Das kann für den Konsumenten sehr unangenehm sein, und die Freude am Gratisausflug schnell verfliegen.
Das Konsumentenschutzgesetz hat da aber bereits Vorsorge getroffen. Binnen einer Woche soll man von einem Kauf, der während einer Werbefahrt getätigt wurde, zurücktreten können. Das muss aber schriftlich erfolgen.
Hat der Verkäufer dem Käufer während dem Verkaufsgespräch nicht auf das Rücktrittsrecht hingewiesen, so kann die Frist bis auf einen Monat verlängert werden.
Das Rücktrittsrecht bei getätigten Käufen während einer Werbefahrt hat allerdings nicht immer Gültigkeit. Es gibt da einige Dinge die man beachten sollte. Eine Werbefahrt bedeutet nicht generell alle erwobenen Produkte auf der Reise einfach zurückerstattet zu bekommen. Besucht man ein Geschäft oder ein Unternehmen im Rahmen der Werbefahrt, und kauft dort ein, so gelten auch hier auch die normalen Geschäftsbedingungen ausserhalb der Werbefahrt.