----> Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen <----

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Informationen aller Art aus Österreich

Krankenstand im Urlaub

Ein Krankenstand oder eine Pflegefreistellung darf vom Arbeitgeber nicht dazu missbraucht werden, den Arbeitgeber in diesem Zeitraum zum Urlaubsverbrauch zu nötigen. Während Krankenstand oder Pflegefreistellung darf niemals ein Urlaubsverbrauch vereinbart werden!

Tritt der Krankenstand während eines Urlaubsverbrauches ein, so muss das nach drei Tagen unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Ebenso muss man seinem Arbeitgeber unaufgefordert ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Im Ausland muss das ärztliche Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung über die Berufsbefähigung des behandelnden Arztes beinhalten.


Urlaubsentgelt

Der Arbeitnehmer hat das Recht, während dem Urlaub die gleiche Bezahlung zu geniessen, die er ohne Urlaub erhalten hätte. Möglicher Zweifel ist durch die Berechnung der im Durchschnitt letzten voll gearbeiteten 13 Wochen, unter Berücksichtigung von leistungsbezogenen Prämien und Zulagen sowie Überstunden, zu beseitigen. Unberücksichtigt bleiben nur Kilometergeld und Diäten. Urlaubsentgelt ist immer im Voraus, [...]

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Urlaub: Verjährung von Urlaubsanspruch

Üblicherweise wird ein nicht verbrauchter Urlaub als Resturlaub in das nächste Jahr übertragen. Grundsätzlich wird immer jener Urlaub aufgebraucht, der als der älterste Urlaubsanspruch aufscheint. Erst ab zwei Jahren kommt es zur Verjährung von Urlaubsanspruch. Und zwar ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Also innerhalb eines Jahres sollte man im [...]

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Urlaub nehmen: Urlaubsverbrauch

Es ist dem Arbeitgeber nicht gestattet den Urlaub seinen Mitarbeitern einseitig aufzuzwingen. Beginn und Dauer des Urlaubs sollten vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Harmonie und verständnisvoller Eintracht abgesprochen werden. Allerdings muss der Arbeitnehmer auf betriebliche Erfordernisse Rücksicht nehmen. Doch auch der Arbeitgeber sollte bei der Urlaubsplanung seiner Arbeiter und Angestellten nicht auf stur schalten, und [...]

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Urlaubsanspruch

Nach dem Urlaubsgesetz steht für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochen bezahlter Urlaub im Ausmass von 5 Wochen oder 30 Werktagen bzw. 25 Arbeitstagen zur Verfügung. Hat man die Dienstzeit von 25 Jahren erreicht, so erhöht sich der Urlaub auf sechs Wochen (36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage). Das Urlaubsjahr beginnt mit dem Eintrittstag. Eine Umstellung auf das [...]

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Urlaub: Verjährung von Urlaubsanspruch

Üblicherweise wird ein nicht verbrauchter Urlaub als Resturlaub in das nächste Jahr übertragen. Grundsätzlich wird immer jener Urlaub aufgebraucht, der als der älterste Urlaubsanspruch aufscheint. Erst ab zwei Jahren kommt es zur Verjährung von Urlaubsanspruch. Und zwar ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Also innerhalb eines Jahres sollte man im [...]

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