Timesharing: Bedeutung, Information, und Risiko
Was bedeutet Timesharing? Was ist das, und wo bestehen beim Timesharing die Risiken? Kurz gesagt ist Timsharing die Nutzung einer Ferienwohnung, welche zeitlich aufgeteilt, auf verschiedene Personen geregelt ist.
Wenn Ferienwohnungen zum Grossteil eines Jahres leer stehen, so bietet es sich oft an, einen Teilnutzungsvertrag abzuschliessen, und die Kosten für die Ferienwohnung zu teilen. Eine Wohnung wird somit nur für eine oder mehrere Wochen im Jahr käuflich erworben.
Bei der Zahlung einer gewissen Summe und der Beteiligung an den Betriebskosten, kann es dem Urlauber möglich gemacht werden, zu einer bestimmten Zeit die Wohnung automatisch jedes Jahr benützen zu dürfen.
Leider geriet das Timesharing Modell in der Vergangenheit oft in Verruf, da von gewissen Geschäftemachern unseriöse Geschäftspraktiken angewandt wurden. Das ging von aufdringlichen Werbemethoden, über psychologischem Druck eine Unterschrift zu leisten, bis hin zu dubiosen Verträgen die dem Unterzeichner nur ein Nutzungsrecht einräumten.
Die EU hat daher bereits auf diese Dinge reagiert, und gesetzliche Änderungen für Timesharing Verträge veranlasst, die in Zukunft in diesem Bereich für mehr Sicherheit und Zufriedenheit sorgen sollen.
Diese Richtlinien wurden im sogenannten Teilnutzungsgestz untergebracht. Die Informationspflicht ist unter diesen Richtlinien eine der wesentlichsten. Alles muss vom Anbieter im Timesharing Vertrag genau und detailiert beschrieben werden. Das geht von Namen und Sitz des Eigentümers und Verkäufers, über die exakte Beschreibung des betroffenen Objektes, bis hin zu ausführlichen Rücktrittsbelehrungen.
Auf Grund der neuen EU-Richtlinie muss ein Timesharing Vertrag schriftlich und immer in der Sprache des Erwerbers abgefasst sein. Die Rücktrittsfrist hat eine Gültigkeit von 10 Tagen (in Österreich sogar 14 Tage). Drei Monate beträgt die Rücktrittsfrist, wenn gegen eine Richtlinie oder Informationspflicht verstossen wurde.
Bezeichnend für Timesharing Verträge ist die Tatsache dass beim Erwerb meist sehr grosse Summen im Voraus bezahlt werden müssen, ohne dass eine Insolvenzversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Bei einer Insolvenz kann dem Erwerber daher das volle Haftungsrisiko treffen, und er erhält für seine geleistete Zahlung überhaupt nichts mehr.
Experten raten daher die Finger von undurchsichtigen Timesharing Verträgen zu lassen.