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Privatkonkurs

Hat sich eine Person so hoch verschuldet, dass sie als zahlungsunfähig angesehen werden muss, so bleibt ihr die Möglichkeit eines Privatkonkurses. Im besten Fall können ihr auf diese Weise bis zu 90 Prozent ihrer Schulden erlassen werden.

Der Weg zum Privatkonkurs ist aber mit vielen Schwierigkeiten behaftet, und nur wenige Schuldner schaffen den erfolgreichen Abschluss. Bevor mit einem Privatkonkurs überhaupt begonnen werden kann, benötigt der Schuldner einen aussergerichtlichen Ausgleich.

Der Schuldner hat sich mit seinen Gläubigern zu verständigen, und ihnen einen die Rückzahlung eines Teils der Schuld anzubieten. Dies kann auch in Form einer Ratenzahlung geschehen. Der Rest der Schuld könnte vom Gläubiger dann erlassen werden. Eine aussergerichtlicher Ausgleich kommt aber nur zu Stande, wenn alle Gläubiger diesem Angebot zustimmen.

Schlägt der aussergerichtliche Zwangsausgleich fehl, so bleibt dem Schuldner immer noch der Zwangsausgleich. Für den Zwangsausgleich benötigt man nicht mehr die Zustimmung aller Gläubiger. Trotzdem ist eine Mehrheit nötig. Mehr als 50 Prozent der Gläubiger sollten mit dem Zwangsausgleich kein Problem haben.

Gläubiger ist aber nicht gleich Gläubiger. Die mehr als 50 Prozent der zustimmenden Gläubiger müssen mindestens drei Viertel der Gesamtsumme aller Forderungen ausmachen. 20 Prozent dieser Forderungen sollten demnach innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Bei 30 Prozent hätte der Schuldner dann 5 Jahre Zeit.

Kommt der Zwangsausgleich nicht zu Stande, wird das vorhandene Vermögen des Schuldners vom Gericht eingezogen und verwertet. Der Erlös kommt dann den Gläubigern zu Gute. Im Anschluss geht das Verfahren seinen weiteren Weg.

Statt dem Zwangsausgleich könnte der Schuldner auch einen Zahlungsplan anbieten. Dieser erfordert in der Regel die Erreicherung einer Mindestquote. Die Quote wird allerdings der Leistungsfähigkeit des Schuldners in den kommenden 5 Jahre angepasst. Der Zahlungsplan muss auch zumindest von der Hälfte der Gläubiger akzeptiert werden.

Kann der Schuldner durch allen diesen Möglichkeiten keine Entschuldung erreichen, so bleibt ihm nur mehr das Abschöpfungsverfahren. Der Schuldner verpflichtet sich dadurch in den nächsten 7 Jahren sein pfändbares Einkommen einem Treuhänder zukommen zu lassen. Der Schuldner ist auch verpflichtet einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bei Arbeitslosigkeit muss ein wirkliches Bemühen um einen Arbeitsplatz vorhanden sein. Zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden.

Ebenso sind Schenkungen und Erbschaften vollständig an den Treuhänder abzuliefern. Nach 3 Jahren könnte das Gericht eine Restschuldbefreiung aussprechen, wenn der Schuldner bereits mindestens die Hälfte seiner Schuld beglichen hat. Ist das nicht der Fall, erstreckt sich der Zeitraum auf 7 Jahre. Da sollten dann aber mindestens 10 Prozent der Schuld beglichen sein.

Wenn nach 7 Jahren die 10 Prozent der Schuld noch nicht beglichen wurden, so kann das Gericht kann nach freien Ermessen bestimmen ob eine Restschuldbefreiung Gültigkeit haben sollte oder nicht. Restschuldbefreiungen gelten aber nur für den Schuldner selbst. Bürgen und Mitschuldner haften weiterhin mit ihrer gesamten Schuld.

Photographer: Vinicius Tupinamba | Agency: Dreamstime.com


Vermögensverzeichnis nach erfolgloser Exekution

Ein Vermögensverzeichnis wird in der Regel nach einer Exekution angefordert, welche nach Meinung der ausführenden Personen nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, und zuwenige Wertgegenstände zum Verpfänden vorgefunden wurden. Der Schuldner muss daher ein Formblatt ausfüllen, und darin über seine Vermögensverhältnisse Auskunft geben. Diese Prozedur geschieht vor einem Gerichtsvollzieher oder einem Gericht. Weigert man sich [...]

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Impugnationsklage im Exekutionsverfahren

Eine Impugnationsklage im Exekutionsverfahren könnte dann Sinn machen, wenn trotz gültigem Exekutionstitel irgendwelche anderen Voraussetzung für die Vollstreckung fehlen. Das Fehlen bestimmter Voraussetzungen hätte nicht zum Erteilen des Exekutionstitel führen dürfen. Diese Voraussetzungen die eine Impugnationsklage möglich machen, könnten eine falsche und fehlerhafte Datenangabe sein, zum Beispiel in der Adresse. Ebenso könnte eine nicht ordnungsgemässe [...]

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Oppositionsklage im Exekutionsverfahren

Eine Oppositionsklage wird erhoben um der Sache nachzugehen ob Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Schuldner noch bestehen. Die Oppositionsklage findet in einem Zivilprozess statt. Der Exekutionstitel gibt eigentlich nur an dass der Anspruch des Gläubigers zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bestanden hat. Ob der Anspruch nun nicht mehr besteht, und der Schuldner die ausstehende Summe bereits [...]

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Rechtsmittel im Exekutionsverfahren

Mit folgenden Mitteln könnte man in seinem Exekutionsverfahren noch eine entscheidende Wendung herbeiführen. Rekurs Die Frist zur Erhebung eines Rekurses beträgt 14 Tage. Ein Rekurs muss keine aufschiebende Wirkung haben. Das Exekutionsverfahren könnte daher zwangsweise durchgesetzt werden, obwohl ein Rekurs möglicherweise später gültig wäre. Nur in seltenen Ausnahmefällen gibt es eine aufschiebende Wirkung. Ein Rekurs [...]

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Exekution durch Rückstandsausweis

Neben dem Zahlungsbefehl kann auch ein Rückstandsausweis einen Exekutionstitel bilden. Dieser wird von Behörden in Zusammenhang von Steuern oder Gebühren ausgestellt. Verwaltungsbehörden und andere Körperschaften sind dazu berechtigt Rückstandsausweise auszustellen. Auf Grundlage des Exekutionstitels kann die Behörde beim zuständigen Gericht die Exekution beantragen. Liegen für das Gericht die nötigen Voraussetzungen vor, wird die Exektion des [...]

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Zahlungsbefehl als Grundlage einer Exekution

Es kommt nicht selten vor dass Zahlungsbefehle als Grundlage einer Exekution dienen. Wenn der Schuldner mit so etwas konfrontiert wird, hat der Gläubiger vor Gericht einen Antrag auf Ausstellung eines Zahlungsbefehles gestellt. Der Schuldner hat dann 4 Wochen Zeit gegen diesen Zahlungsbefehl Einspruch zu erheben. Macht der Schuldner von seinem Recht gebraucht und erhebt Einspruch, [...]

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Gerichtsvollzieher bei Exekution und Privatkonkurs

Wenn einmal der Gerichtsvollzieher an die Tür klopft, dann dürfte vorher schon viel passiert sein. Am Anfang waren die Schulden, dann Rückzahlungsschwierigkeiten welche sich in die Länge zogen, im Anschluss war keine Einigung mit dem Gläubiger möglich, und dann klopft auch schon der Gerichtsvollzieher an die Tür. Trotzdem bietet der Gesetzgeber auch noch in dieser [...]

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