----> Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen <----

Infoheini

Informationen aller Art aus Österreich

Schenkung ohne Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer

Mit der Schenkung eines wertvollen Objektes kann man anderen Menschen oft eine grosse Freude bereiten. Um eine Schenkung aber korrekt und einwandfrei abwickeln zu können, muss der Beschenkte mit der Zuwendung einverstanden sein.

Wird das Geschenk nicht unmittelbar übergeben, muss die Schenkung durch einen Schenkungsvertrag in Form eines Notariatsaktes schriftlich festgehalten werden.

Wenn es sich der freigebige Schenker mit dem verschenkten Objekt doch noch einmal anders überlegen sollte, muss er einige grundsätzlichen Dinge dabei beachten um mit seiner Forderung auch Erfolg zu haben.

Der Beschenkte muss sich durch groben Undank beim Schenker unbeliebt gemacht haben. Unter einem “groben Undank” versteht man gerichtlich strafbare Handlungen gegen den Wohltäter oder dessen Familie.

Auch bei einem finanziellen Notstand des Geschenkgebers könnte der Wohltäter sein Geschenk erfolgreich zurückfordern.

Nach 3 Jahren ist die Frist ein Geschenk wieder zurückfordern zu können aber dann verstrichen.

Eine Schenkung kann aber auch wegen eines Irrtums nachträglich widerrufen werden. Zum Beispiel wenn der Schenkende von falschen Annahmen ausgegangen ist, und bei Kenntnis der Sachlage die Schenkung nicht oder anders gemacht hätte. Doch auch in diesem Falle wäre nach 3 Jahren die Möglichkeit dieser Option endgültig verstrichen.

Bei einer Schenkung zu Lebzeiten ällt das Schenkungsobkekt nicht mehr in den Nachlass. Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an!


Enterben: die Enterbung

Es ist möglich jemanden den Pflichtteil eines Testaments zur Gänze zu entziehen. Dies geschieht durch eine Erklärung im Testament, und man muss dabei einige Dinge beachten, welche bei folgenden Verstössen in Kraft treten, und das Enterben möglich machen. – der Pflichtberechtigte hat dem Erblasser im Notstand nicht geholfen – der Pflichtberechtigte ist zu einer lebenslangen [...]

weiterlesen »


Testament Pflichtanteil

Der Pflichtanteil eines Testaments umfasst einen bestimmten Mindestanteil für Ehegatten und deren Nachkommen am Nachlass des Verstorbenen. Nur wenn keine Kinder vorhanden sind, können auch Vorfahren einen Anspruch auf den Pflichtteil stellen. Die Höhe des Pflichtteils ist immer vom gesetzlichen Erbrecht abhängig. Ehegatten und Nachkommen des Erblassers können mit der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches rechnen. [...]

weiterlesen »


Vermächtnis

Von einem Vermächtnis wird dann gesprochen, wenn der Verstorbene nur einzelne genau bestimmte Sachen oder Gegenstände einer gewissen Person vermacht hat. Der Begünstigte des Vermächtnisses hat nur Anspruch auf eben diese Sachen oder Gegenstände, und kann keine Forderungen auf den Nachlass stellen. Der Begünstigte eines Vermächtnisses haftet niemals für die Schulden des Verstorbenen. Bevor der [...]

weiterlesen »


Testament Widerruf

Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ergänzen, abändern, oder auch ganz widerrufen. Ebenso kann ein beim Notar oder Bezirksgericht hinterlegtes Testament jederzeit zurückverlangt und vernichtet werden. Als die sicherste Methode des Widerrufs eines Testamentes gilt das Zerreissen und Verbrennen des Dokuments mit samt allen Gleichschriften. Entscheidet sich der Erblasser aber für einen gewaltlosen Widerruf, so [...]

weiterlesen »


Mündliches Testament

Ein mündliches Testament kommt dadurch zustande, indem der Erblasser seinen letzten Willen vor drei fähigen Zeugen erklärt. Als fähige Testamentszeugen gelten Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Vollbesitz der Verstandeskraft sind, und weder taub, noch blind, oder stumm sind. Ebenso dürfen die fähigen Testamentszeugen mit den im Testament bedachten Erben weder verwandt noch [...]

weiterlesen »


Fremdhändiges Testament

Unter einem fremdhändigen Testament versteht man ein Testament, welches auf einer Schreibmaschine, einem PC oder Laptop, oder handschriftlich von einer anderen Person verfasst wurde. Um die Gültigkeit eines solchen Testaments zu gewährleisten, muss es vom Erblasser selbst, als auch von drei fähigen Zeugen als “ersuchte Testamentszeugen” eigenhändig unterschrieben werden. Mindestens zwei der drei Testamentszeugen müssen [...]

weiterlesen »


Eigenhändiges Testament

Unter einem “Eigenhändigen Testament” versteht man einen Text, der vollständig vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben wurde, und am Ende des Textes seine Unterschrift mit Vor und Zunamen beinhaltet. Der Vorname alleine oder eine übliche Familienbezeichnung wie zum Beispiel “Euer Papa” ist nur dann zulässig, wenn kein Zweifel an der Identität des Verfassers besteht. Testamente über [...]

weiterlesen »


Testament

Wurde kein oder nur ein ungültiges Testament gemacht, so geht der gesamte Nachlass an die gesetzlichen Erben. Will man also jemand besonderen mit seinem Erbe beglücken, so sollte man unbedingt die strengen Formvorschriften genauestens einhalten. Beim Testament sollte man auch beachten dass Lebensgefährten kein gesetzliches Erbrecht haben. Diese können deshalb nur durch eine letztwillige Verfügung [...]

weiterlesen »


Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.