Gebrauchtwagenkauf: Vorsicht beim Kauf eines Gebrauchtwagen
Der Kauf eines Gebrauchtwagens erfordert ein hohes Mass an Konzentration und Aufmerksamkeit. Bei dieser Art von Handel besteht als Käufer immer die grosse Gefahr etwas unvorteilhaft abzuschneiden.
Besonders bei Fahrzeugen die von den Verkäufern als “so gut wie neu” präsentiert werden, besteht die erhöhte Gefahr Opfer einer grosse Enttäuschung zu werden. Etwa dann, wenn sich das vermeintlich neue Fahrzeug als permament reperaturbedürftige alte Schüssel zu erkennen gibt.
Von daher sollte man sich beim Gebrauchtwagenkauf immer angewöhnen gewisse Verhaltensregeln zu befolgen, um am Ende nicht als Verlierer dazustehen.
Viele Mängel an einem Auto sind mit freien Auge nicht erkennbar, und schon gar nicht von einem Laien. Autofahrerclubs bieten deshalb einen sogenannten “Ankauftest” an. Dabei wird das Fahrzeug von Fachmännern ordentlich unter die Lupe genommen, und versteckte Mängel können schonungslos aufgedeckt und beim Namen genannt werden.
Ebenso sollte der interessierte Käufer nicht darauf verzichten einen Blick in den Typenschein zu werfen. Darin sieht man ob der Verkäufer auch der Vorbesitzer des Fahrzeuges ist, und eine Berechtigung hat das Fahrzeug auch zum Verkauf anzubieten. Hat der Fahrzeuganbieter das Auto gestohlen, steht er als Vorbesitzer wohl kaum im Typenschein drinnen.
Kauft man nämlich ein gestohlenes Auto, und der rechtmässige Inhaber wird gefunden, so muss man dem das Fahrzeug überlassen, und kann im schlimmsten Fall, falls die Person die einem das Auto verkauft hat auch schon über alle Berge ist, die Kaufsumme in den Wind schreiben. Der Oberste Gerichtshof schreibt sogar den Einblick des Käufers in den Typenschein vor. Tut er das nicht, gilt er als nicht mehr schutzwürdig.
Bevor man den Kaufvertrag unterschreibt, ist es auch unbedingt erforderlich sich das Fahrzeug noch einmal genau anzusehen. Später irgendwelche Kratzer am Auto reklamieren zu wollen, gilt dann als sehr schwierig. Sichtbare Mängel werden bei einer Unterschrift vor Gericht nämlich als akzeptiert betrachtet.
Ein weiteres Detail welches man beim Gebrauchtwagenkauf unbedingt beherzigen sollte, ist die Verwendung eines Musterkaufvertrages für Gebrauchtfahrzeuge. Dieser Musterkaufvertrag kann auf der Internetseite des Justizministeriums bestellt werden. Er wurde in Zusammenarbeit mit den Autofahrerclubs, der Wirtschaftskammer, und den Konsumentenschützern sorgfältig zusammengestellt, und kann auch auf der Homepage des Autofahrerclubs “ARBÖ” gratis heruntergeladen werden: http://www.arboe.at/2091+M5f6cc2fd1c3.html
In diesem Vertrag ist der Zustand des Autos in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Verkäufer muss demnach die richtigen Kategorien, die sein Verkaufsobjekt betreffen, korrekt ausfüllen. Hier bekommt der Käufer auch ein ganz gutes Bild von der Verfassung des betroffenen Fahrzeuges.
Auch hier ist Vorsicht geboten, denn kreuzt der Verkäufer nur die schlechtesten Bewertungskategorien für das Fahrzeug an, muss der Käufer mit möglichen auftretenden Mängel rechnen. Diese Mängel werden dann wahrscheinlich auch von der Gewährleistung ausgenommen sein. Also immer darauf achten in welche Kategorien der Verkäufer sein Fahrzeug einordnet, unabhängig seiner Lobeshymnen auf das Auto.
Die Kategorien können von 1 bis 4 angegeben werden. 1 bedeutet “Besonders gut” und 4 heisst “Defekt”. Dazwischen gibt es noch die Kategorien “Gut” und “Genügend fahrbereit”. Bewertet wird der mechanische Zustand, die Karosserie, Lack, Innenraum, und sonstiges.
Es besteht auch ein Unterschied ob der Gebrauchtwagen von einem Händler oder einer Privatperson gekauft wird. Bei einem Händler kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Privatperson schon. Ob der Preis für das angebotene Auto korrekt ist, kann in der sogenannten “Eurotax Liste” nachgelesen werden. Die Eurotax Liste gibt an welches Automodell mit welchem Baujahr wieviel kosten darf.