Beglaubigung durch Notar
Die Echtheit einer Unterschrift wird durch die Beglaubigung eines Notars bestätigt. Dies ist vor allem bei Urkunden nötig, die benötigt werden umd Rechte oder Änderungen von Rechtsverhältnissen in öffentlichen Büchern einzutragen.
Treffende Beispiele dafür wären das Grundbuch, oder auch das Firmenbuch. Als Alternative zur Beglaubigung bei einem Notar, bietet auch das Gericht diese Dienstleistung an. Doch in der Regel soll der Notar günstiger sein. Der genaue Grund für diese Behauptung ist mir leider nicht bekannt.
Jeden fallsmuss der Notar bei der Unterschrift anwesend sein, damit die Echtheit auch gründlich und ohne Zweifel bestätigt werden kann. Zur Berechnung dieser Leistung dient das Notariatstarifgesetz.