Urlaub: Verjährung von Urlaubsanspruch
Üblicherweise wird ein nicht verbrauchter Urlaub als Resturlaub in das nächste Jahr übertragen. Grundsätzlich wird immer jener Urlaub aufgebraucht, der als der älterste Urlaubsanspruch aufscheint.
Erst ab zwei Jahren kommt es zur Verjährung von Urlaubsanspruch. Und zwar ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Also innerhalb eines Jahres sollte man im Idealfall seinen Urlaub verbrauchen. Nach diesem Jahr hat man dann immer noch 2 Jahre Zeit seinen Urlaub zu verbrauchen, bevor die Verjährung entritt.